Gleich zwei Anfragen zum Thema "Schule" stellt die SPD-Stadtratsfraktion, die sie zur nächsten Sitzung des Schulträgerausschusses beantwortet haben möchte. Zum Einen möchten die Sozialdemokraten wissen, wie die Kostenerstattungen der Schülerbeförderung für Schüler*innen aus den Landkreisen Rhein-Pfalz-Kreis und Germersheim gehandhabt wird.

Außerdem soll die Frage beantwortet werden, welche Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch an Schulen es in Speyer gibt.

Hier die Anfragen im Wortlaut:
"Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Schulträgerausschusses zu setzen.
Der Stadt Speyer obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der
Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Schulen zu sorgen (§ 69 Abs. 1
Schulgesetz RLP bzw. § 33 Privatschulgesetz). Die Aufgabe wird vorrangig erfüllt durch die Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel. Soweit zumutbare öffentliche
Verkehrsverbindungen nicht bestehen, sollen Schulbusse eingesetzt werden (§ 69 Abs. 4 Schul
gesetz RLP). Dies wird durch § 3 der Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung vom
09. Juli 1998, in der Fassung vom 20.12.2013, konkretisiert. Der Schülerverkehr ist nicht Teil des ÖPNV und damit auch nicht Teil des Nahverkehrsplans. Daraus ergibt sich, dass er auch nicht Teil des regelmäßig auszuschreibenden Linienbündel Speyer ist.
Im Haushalt 2024 sind gut 1,8 Mio. Euro für die Schülerbeförderung vorgesehen. Dies zeigt, dass es sich um eine bedeutende Ausgabe handelt, bei der eine Beteiligung der Landkreise dringend angezeigt ist.
Wir fragen daher:
1) Wie hoch sind die Kostenerstattungen der Schülerbeförderung der Landkreise Rhein
Pfalz-Kreis und Germersheim jeweils?
2) Wann sind diese Mittel zuletzt erhöht worden?
3) Wann gab es zuletzt Gespräche mit den Landkreisen über die Kostenerstattungen?
4) Wann sind wieder Gespräche geplant?
5) Wie sind die Verträge gestaltet? Sind diese (nichtöffentlich) einsehbar?

Anfrage: Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch an Schulen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulträger
ausschusses zu setzen.
Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch helfen Schulen, Orte zu sein, an denen Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt geschützt sind. Die Verantwortung der Schulen liegt darin, durch Prävention und Sensibilisierung der Schulgemeinschaft ein sicheres Umfeld zu schaffen. Schutzkonzepte sollen individuelle Maßnahmen zur Vorbeugung von Übergriffen bieten. Die Entwicklung solcher Konzepte erfordert die Beteiligung der gesamten Schulgemeinschaft und die Berücksichtigung der Vielfalt und Bedürfnisse jeder einzelnen Schule. Ein besonderer Fokus liegt auch auf dem Schutz vor digitalen Übergriffen. Die nachhaltige Umsetzung dieser Schutzkonzepte erfordert einen mehrstufigen Prozess, der mehrere Schul
jahre umspannen kann.
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 8. November 2023 beschlossen, die Landesregierung
aufzufordern, "die rechtliche Grundlage bis Ende 2024 zu schaffen, damit alle Schulen spätestens im Schuljahr 2028/2029 ein Schutzkonzept gegen sexualisierte und andere Gewalt in der Schule zu erstellen haben. An der Erarbeitung des Schutzkonzeptes soll die gesamte Schulgemeinschaft mitwirken."1
Wir fragen nach dem aktuellen Stand in Speyer.
1. Welche Speyerer Schulen haben schon ein Schutzkonzept? Wir bitten um Auflistung mit
Nennung des Datums.
2. Liegen die Schutzkonzepte der Stadtverwaltung als Schulträger vor?
3. Wie wurden die Schulgemeinschaften in die Entwicklung der Konzepte einbezogen? Falls
nicht, warum?
1Landtag Rheinland-Pfalz: Drucksache 18/7880 vom 31.10.2023
https://opal.rlp.de/portala/vorgang/V-314699
4. Gibt es Netzwerke oder andere Formen der Zusammenarbeit zur Präventionsarbeit mit
lokalen Akteuren aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowie Kinderschutz? Wie sind
diese gestaltet?"