Der Pavillon auf dem Postplatz wurde von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) unter Denkmalschutz gestellt. Hierbei wurde sowohl dem Glaskiosk unterhalb des Pavillons als auch der darüber befindlichen Stahl-Glas-Konstruktion ein Schutzstatus zugewiesen. Die GDKE begründet die Aufnahme als Denkmals mit dem resultierenden besonderen historischen Zeugniswert.
Da das Bauwerk weitestgehend im Originalzustand erhalten wurde, ist der postmoderne Pavillon als Spätwerk des künstlerischen Schaffens des international renommierten, aber bereits verstorbenen, Architekten Gottfried Böhm anzusehen.
Da derzeit eine Fortentwicklung des Postplatzes angestrebt wird, muss nun geprüft werden, inwieweit Veränderungen des Pavillons möglich sind. Grundsätzlich sind diese nicht ausgeschlossen; müssen aber zwischen der Stadt Speyer und der Landesbehörde GDKE in Mainz abgestimmt werden.
Bei Fragen steht Ihnen Denise Gerner, Abt. 530 - Bauaufsicht und Denkmalpflege, telefonisch unter 06232 14-2681 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.