Zum Verhalten des Dreier-Ratsbündnisses aus CDU, Grünen und SWG während der Ratssitzung am 17. Dezember schreibt Noah Claus, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Speyer West und Erlich, folgenden Leserbrief: "Das Verhalten der Kooperationsfraktionen in der Stadtratssitzung vom 17. Dezember zur Bestätigung der von der Verwaltung präferierten Nachbesetzung ist eine Farce.

Dr. Wilke sollte als studierter Jurist wissen, dass es datenschutzrechtlich bedenklich ist, wenn alle Stadträtinnen und Stadträte in das Bewerbungsverfahren einbezogen werden. Der Bruch der Verschwiegenheitspflicht durch ein Mitglied des Stadtrates, lässt den Vorschlag zudem an seine Grenzen stoßen und zeigt, wie wichtig es ist, dass das Auswahlverfahren genau so läuft, wie es die geltende Rechtslage vorsieht. Das tat es nämlich und ist deshalb auch nicht zu beanstanden.
Das sich ausgerechnet die CDU-Stadtratsfraktion über das Verfahren beschwert, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten, stellte sie doch von 1995 bis 2018 die Oberbürgermeister unserer Stadt. In dieser Zeit fand bei Auswahlverfahren genau dieses Prozedere Anwendung. Die Positionen, wie die der nun vakant gewordenen Leitung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauen, wurden so besetzt. Man kann sich dem Eindruck nicht erwehren, dass nun plötzlich das traditionelle Verfahren nun nur deshalb kritisiert wird, weil die SPD die Oberbürgermeisterin stellt. Das hat nichts mit einer guten Zusammenarbeit und Vertrauen in die Verwaltungsabläufe zu tun, was die Kooperationsfraktionen erklärten, sondern dies ist einfach nur schlechter Stil.
Die Verwaltung hat anhand des Auswahlverfahrens die beste Bewerberin im Bewerberfeld ausgewählt, um die Fachbereichsleitung zu übernehmen. In einer Videokonferenz konnten sich die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Personalausschusses ein Bild von ihr machen. Dass die Bewerberin dort die Mehrheit nicht überzeugen konnte und folglich weder im Personalausschuss noch im Stadtrat Zustimmung fand, ist bedauerlich, ändert aber nichts an der korrekten Durchführung des Verfahrens. Die Konsequenz ist daraus: die Verwaltung muss ein neues Bewerbungsverfahren einleiten. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass ein Mitglied des Stadtrates im Vorfeld den jetzigen Arbeitgeber telefonisch über Informationen zur Bewerberin befragt hatte. Es ist ein beschämender Vorgang, dass man mit Informationen, die man als Ratsmitglied vertraulich erhalten hat, so verwerflich umgegangen ist. Fraglich ist, auf welcher Vertrauensbasis, künftige Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der Verwaltung einreichen. Nicht einmal die Verletzung der Privatsphäre konnte die Mehrheit des Stadtrates dazu bewegen, der unrechtmäßig offengelegten Bewerbung zuzustimmen.
Das Mitglied, welches gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, sollte das Stadtratsmandat unverzüglich niederlegen, um die Integrität des Stadtrates nachhaltig sicherzustellen. Solche Fehlverhaltensweisen sind nicht zu verzeihen und müssen Konsequenzen nach sich ziehen."

Hinweis: Die in Leserbriefen geäußerten Meinungen decken sich nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.