Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die zuständigen Mitarbeitenden der Tiefbauabteilung ab Montag, 28. November 2022 im Rahmen der routinemäßigen Straßenbegehungen Anwohnende, deren Grünbewuchs über ihre Grundstücksgrenze ragt oder bei denen Gehwege und Rinnen gesäubert werden müssen, mittels eines Einwurfschreibens auf den Nachbesserungsbedarf aufmerksam machen wird.
Die öffentliche Fläche ist gemäß Straßenreinigungssatzung zeitnah freizuschneiden bzw. zu säubern. Für Geh-und Radwege ist eine Höhe von 2,25m und für Straßen eine Höhe von 4,50m freizuhalten.
Der Zeitpunkt für diese Neuerung ist günstig, da betroffene Anwohnende die kommenden Wintermonate für größere Rückschnittmaßnahmen am Grünbewuchs nutzen können. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind ebensolche nämlich zwischen dem 1. März und 30. September eines jeden Jahres zum Schutz heimischer Tiere und ihrer Lebensräume verboten.