Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Fahrzeuge, die ohne Versicherungsschutz oder gar ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum stehen, nicht toleriert werden können. Der städtische Vollzugsdienst versieht diese Fahrzeuge mit einem Aufkleber (siehe Foto im Anhang), der eine entsprechende Frist aufweist.
Sollte das Fahrzeug nicht innerhalb der gesetzten Frist entfernt werden, wird es durch den Kommunalen Vollzugsdienst abgeschleppt. Parallel dazu wird der letzte Halter ermittelt und angeschrieben. Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet und der Verursacher erhält einen Kostenbescheid.