Da die Corona-Pandemie weiter anhält, gilt auch im kommenden Jahr eine deutliche höhere Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Ab 1. Januar 2021 liegt sie bei 46 060 Euro gegenüber 44 590 Euro in 2020. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe kürzen somit nicht eine vorgezogene Altersrente. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro pro Kalenderjahr.

Für 2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro bereits im März auf 44 590 Euro erhöht worden - dies als Reaktion auf den durch die Corona-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.
Die höhere Hinzuverdienstgrenze gilt für alle, die eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen, gleich, ob sie schon eine Altersrente beziehen oder erst im kommenden Jahr in Rente gehen werden. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten. Aktuelle Informationen zu Rente und Corona gibt es auf www.drv-rlp.de