Wer eine Versicherungsnummer benötigt, bekommt diese mit dem Sozialversicherungsausweis von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Einen privaten Anbieter muss man dafür nicht einschalten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hin.

Die Versicherungsnummer kommt automatisch und kostenlos, spätestens dann, wenn man zum ersten Mal eine Beschäftigung, praktische Ausbildung oder ein duales Studium aufnimmt. Sie wird per Post zugeschickt und ist Teil des Sozialversicherungsausweises. Veranlasst wird dies über die gesetzliche Krankenkasse, vom ersten Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages.
Die persönliche Versicherungsnummer ist wichtig, weil sie ein Leben lang gilt, darüber alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten werden und daraus später die Rente berechnet wird.
Was tun bei Arbeitgeberwechsel, Verlust oder falschen Angaben?
Wer seinen Arbeitgeber irgendwann wechselt, bekommt keinen neuen Sozialversicherungsausweis, sondern muss seinen bisherigen Ausweis dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Wer seinen Sozialversicherungsausweis verliert, kann einen neuen beantragen. Sind Angaben im Sozialversicherungsausweis nicht korrekt, zum Beispiel wegen einer Namensänderung, sollte man diese unbedingt korrigieren lassen. Wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Auch in diesen Fällen sollte man sich immer an die Rentenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse wenden.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de