Am 11. Juni 2021 beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Viele Händler und Dienstleister spekulieren darauf, den Absatz ihrer Produkte und Leistungen mit passender EM-Werbung zu forcieren. Allerdings drohen bei Regelverstößen kostenpflichtige Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen, so die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz.
Die UEFA als Veranstalter der EM besitzt umfangreiche Schutz- und Markenrechte an Logos, Begriffen und Slogans wie "UEFA EURO 2020" und "UEFA EURO 2020 EURO for EUROPE" sowie Kombinationen aus den Begriffen und den Logos, erklärt Jurist Heiko Lenz, bei der IHK Pfalz für Wettbewerbsrecht zuständig. Außerdem sind der Name des offiziellen Maskottchens "Skillzy", aber auch die Namen der zwölf Austragungsorte (z.B. "Munich 2020") als Wortmarken geschützt. Markenrechtlich geschützt ist der offizielle Spielball "Uniforia".
Lenz weist darauf hin, dass Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Marken werben wollen, eine Lizenz der UEFA benötigen. Er bezweifelt, dass eine derartige Lizenz jetzt noch erworben werden kann.
Bei jeder Werbemaßnahme sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Imagetransfer der EM auf eigene Leistungen und Produkte stattfindet. "Es darf noch nicht einmal der Eindruck entstehen, dass das werbende Unternehmen zu dem offiziellen Kreis der Berechtigten gehören könnte", erläutert Lenz die möglichen Fallstricke für Unternehmen.
Die Benutzung der Nationalfarben oder ein eigens kreiertes EM-Emblem sind hingegen erlaubt. Ebenso sind z.B. Werbung mit "Fan-Bratwurst", "Fußball-Brötchen" oder Rabattaktionen wie: "Für jedes gewonnene Spiel der deutschen Mannschaft gibt es zwanzig Prozent auf alle Produkte und Dienstleistungen" rechtlich unbedenklich, so Lenz weiter.
Werden die rechtlichen Spielregeln nicht beachtet, besteht die Gefahr, von der UEFA auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Insbesondere ?drohen kostspielige Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen.
Im Zweifel sollte daher im Vorfeld von Werbeaktionen fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.
Ansprechpartner ist Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!