Nur noch wenige Wochen, dann beginnt die Fußball-Europameisterschaft 2024. Zahlreiche Unternehmen nutzen das Sportereignis in Deutschland, um ihre Werbemaßnahmen danach auszurichten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz gibt wichtige Tipps und Hinweise, damit die Firmen keine rote Karte von der UEFA riskieren.

"Die EM 2024 ist ein Markenprodukt der UEFA“, sagt Heiko Lenz, Jurist bei der IHK Pfalz. „Daher liegen liegt die Vermarktung aller kommerziellen Rechte ausschließlich in deren Händen.“ Dazu zählen z.B. Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- oder Ticketing-Rechte. Rechtlichen Schutz genießen demnach:
• das offizielle Emblem der EURO 2024™
• die Begriffe „UEFA EURO 2024 GERMANY“ und „UEFA EURO 2024“
• der Pokal
• das Maskottchen Albärt™
• der offizielle Slogan „United by football. Vereint im Herzen Europas™“

Lenz weist darauf hin, dass nur offizielle UEFA-Partner, UEFA-EM-Sponsoren und „Regionale Unterstützer“ mit den geschützten Begriffen und Symbolen werben dürfen. Wer nicht zu den Partnern, Sponsoren oder Unterstützern zählt, muss im Vorfeld bei der UEFA eine Lizenz erwerben. „Wer das nicht tut, für den kann es teuer werden“, erläutert Lenz die Lage. So könnten u.a. Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche durch die UEFA oder ihre offiziellen Partner geltend gemacht werden.
Die Fußball-EM 2024 findet vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 statt.
Weitere Informationen dazu, wie genau Unternehmen werben oder dekorieren dürfen, haben wir auf www.ihk.de/pfalz, Nr. 6139570 zusammengestellt.
Die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Werbung ist eine Frage des Einzelfalls. Vor Veröffentlichung der Werbung ist eine juristische Prüfung durch einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt empfehlenswert.
Ansprechpartner ist Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!