Berufstätige Frauen in Rheinland-Pfalz tragen in der Corona-Krise die Hauptlast bei der Kinderbetreuung. Das zeigt eine Analyse der Krankenkasse BARMER zur Inanspruchnahme des zu Jahresanfang eingeführten pandemiebedingten Kinderkrankengelds. Es sind die Frauen, die vornehmlich zuhause bleiben, um Schul- und Kindergartenkinder zu betreuen.

Rheinland-pfälzische Frauen haben im ersten Quartal des Jahres 2021 mehr als doppelt so oft das pandemiebedingte Kinderkrankgeld in Anspruch genommen wie rheinland-pfälzische Männer, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
BARMER-versicherte Frauen in Rheinland-Pfalz haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres insgesamt 1.666 Mal pandemiebedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Unter den BARMER-versicherten Männern in dem Bundesland waren es nur 687. Damit ging nicht einmal jeder dritte Antrag auf pandemiebedingtes Kinderkrankgeld auf das Konto von BARMER-versicherten Männern in Rheinland-Pfalz (29,2 Prozent). Nur in Nordrhein-Westfalen (28,5 Prozent) und Bremen (29,1 Prozent) registrierte die Krankenkasse eine geringere Männerquote bei den Anträgen auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld.

Neues Kinderkrankengeld: BARMER erwartet weiter hoher Nachfrage
Bei BARMER-versicherten Müttern in Rheinland-Pfalz kamen im ersten Quartal des laufenden Jahres 4.280 Tage zusammen, an denen sie das neue Kinderkrankengeld erhielten. Bei BARMER-versicherte Vätern in dem Bundesland waren es 1.627 Tage. Das neue Kinderkrankengeld wird stark nachgefragt und das ist gut so. Eltern müssen in diesen Zeiten unterstützt werden, sagt Kleis. Die Nachfrage nach dem pandemiebedingten Kinderkrankengeld werde erst nachlassen, wenn die Zahl der Covid-19-Infektionen durch die Impfkampagne nachhaltig sinke.
Eltern können pro Jahr zehn Kinderkrankentage beantragen, wenn sie ihr bis zu zwölf Jahre altes krankes Kind zuhause betreuen. Seit diesem Jahr kann jedes Elternteil pro Kind jeweils 30 Kinderkrankgeldtage erhalten, maximal aber 65 Tage, wenn die Kinderbetreuung pandemiebedingt ausfällt. Alleinerziehende haben bei pandemiebedingtem Ausfall der Kinderbetreuung Anspruch auf 60 Kinderkrankengeldtage pro Kind, höchstens aber 130 Tage. BARMER-Versicherte können ohne Kita- oder Schulbescheinigung pandemiebedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Wenn sie ihr Kind aufgrund der Pandemie zuhause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus, berichtet Kleis.