Auf Initiative von Parkdirektor Joachim Költzsch hat der Seniorenrat seine Unterstützung für die Anmeldung von Senioren zum Besuch des Luisenparks über die Homepage www.luisenpark.de zugesagt. Der Seniorenrat nimmt von montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr für stark sehbehinderte und ältere Menschen während des „Plaudertelefons“ die telefonischen Anmeldungen für den Besuch in den Luisenpark entgegen. Die Telefonnummer, die für den Personenkreis zur Verfügung steht, ist die 0621-2939516.
Die Mitarbeiter des Seniorenrats melden den Anrufer dann über das bekannte Anmeldungsportal online an. Die automatisch versandte Bestätigungsemail, die der Mitarbeiter des Seniorenrats daraufhin erhält, wird direkt an den Luisenpark geleitet. Servicemitarbeiter an den Eingängen halten diese dann bereit und der Besucher muss einfach seinen Namen nennen, der dann mit der Anmeldung abgeglichen wird.
Voraussetzung ist, dass die Menschen bereits im Besitz einer Jahreskarte sind. Auch wenn diese noch nicht verlängert wurde, kann die Anmeldung erfolgen. Die Verlängerung der Jahreskarte wird dann beim Besuch vorgenommen. Die telefonische Anmeldung kann nur im genannten Zeitfenster und für die folgenden sieben Tage erfolgen. Auch für diese Art der Anmeldung gelten die weiteren Zugangsvoraussetzungen zum Park:
Nur mit Corona-Schnelltest, Impfbescheinigung oder PCR-Test bei Genesung
Alle Jahreskarteninhaber müssen neben dieser vorigen Anmeldung bei Eintritt in den Luisenpark einen negativen Corona-Schnelltest einer öffentlichen Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist vorlegen. Befreit von der Testpflicht sind lediglich bereits geimpfte oder genesene Personen. Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung bzw. Zweitimpfung, falls diese imfpstoffbedingt erforderlich ist, erhalten haben und dies mittels Impfdokumentation vorweisen können. Als genesen gilt jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, und daher über den Nachweis durch PCR-Test über eine bestätigte lnfektion mit dem Coronavirus verfügt. Auch dieses PCR-Testergebnis ist am Park-Eingang vorzulegen und darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht, also des Eintritts höchstens 6 Monate zurückliegen.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Die Kooperation mit dem Seniorenrat wurde zunächst bis Ende Juni geschlossen. Die Geschäftsleitung der Stadtpark Mannheim dankt dem Seniorenrat für diese wertvolle Unterstützung. (Foto: Luisenpark)