Oberbürgermeister Dr. Pöltl brachte in der Gemeinderatssitzung den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 ein. Noch nie in seinen 12 Jahren als Oberbürgermeister habe er einen vergleichbar schlechten Haushaltsplan-Entwurf erlebt. Grund sei in erster Linie die Corona-Krise, die zu einem drastischen Rückgang der kommunalen Einnahmen führe.
So sanken die prognostizierten Einnahmen um rund 4 Mio. EUR, zugleich stiegen Transferaufwendungen. Damit entstünde bei den laufenden Aufwendungen ein Defizit in Höhe von 7,6 Mio. EUR. Der Haushalt für 2021 sei nur darstellbar, weil die Stadt bereits rund 8 Mio. EUR an Ausgaben gekürzt habe und die Stadt noch über eine sehr hohe Liquidität verfüge. Um weiterhin die wichtigen Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung, der Bildung und der Schaffung von Wohnraum zu erfüllen und um die hervorragende Struktur der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen (Vereine, Kultur, bellamar, Sozialbereich) zu erhalten, hält OB Pöltl ab 2022 eine Erhöhung von Gebühren und Steuern für zwingend erforderlich. Da die Stadt in den vergangenen zehn Jahren die Bürger/innen weitgehend von Gebührenerhöhungen verschont habe, sei diese Verbesserung der Einnahmeseite jetzt dringend geboten, da die Stadt sonst einen nicht genehmigungsfähigen Haushalt befürchten müsse. Er zeigte sich zuversichtlich, dass diese Maßnahmen von den Schwetzinger*innen mitgetragen werden. Immerhin sei es für alle von Vorteil, in einer lebenswerten Stadt mit umfassender Infrastruktur zu leben.
Allgemeine Finanzprüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) stellt der Stadt insgesamt ein positives Prüfergebnis aus. Im Prüfungszeitraum 2013 bis 2017 waren die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt insgesamt betrachtet gut. Kriti-scher betrachtet die GPA die in der Haushalts- und Finanzplanung für die Jah-re 2019 bis 2023 prognostizierte Entwicklung nach den Maßstäben der Kom-munalen Doppik. Sie fordert Anstrengungen zur Konsolidierung der Haus-haltswirtschaft zu unternehmen und dabei alle Sparmöglichkeiten zu nutzen, sowie alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Gemeinsamer Gutachterausschuss: Gebührensatzung wird geändert
Der Gemeinderat beschloss rückwirkend zum 01.03.2020 die geänderte Gut-achterausschussgebührensatzung. Da die Gutachtenerstellung eindeutig dem privatwirtschaftlichen Bereich zugeordnet sei, falle zusätzlich zu den Gebühren noch Umsatzsteuer an. Um hier Gesetzeskonform zu sein, bedarf es der Neufassung der Satzung.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.