Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus hat auch das Land Rheinland-Pfalz umfangreiche Regelungen zur Kontaktreduzierung erlassen. Seit Freitag, 27. März 2020, gibt es nun auch einen landeseinheitlichen Bußgeldkatalog der festlegt, welche Verstöße welche Strafen nach sich ziehen.

„Ich bin froh, dass der Kommunale Vollzugsdienst und die Polizei nun klare Regelungen an der Hand haben, wie welche Verstöße gegen die Landesverordnung zu ahnden sind“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich habe in den vergangenen Tagen zwar festgestellt, dass die meisten Speyererinnen und Speyerer den Ernst der Lage erkannt haben und die kontaktreduzierenden Maßnahmen befolgen, allerdings gibt es leider immer einige Uneinsichtige. Gerade für die nun bevorstehenden sonnigen Tage wird der Bußgeldkatalog den Vollzugsbeamten eine hilfreiche Unterstützung sein“.
Das Ordnungsamt und der Kommunale Vollzugsdienst überwachen indes nicht nur die Einhaltung der Landesverordnung, sondern auch die Erfüllung der Quarantäneverordnungen. Alle Personen, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne befinden, werden regelmäßig kontaktiert. „Bisher haben sich alle an die Vorgaben gehalten und sind der Verantwortung, die sie gegenüber ihren Mitmenschen tragen, in vorbildlicher Weise geregt geworden“, lobt die Stadtchefin.
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