Die Stadtverwaltung teilt mit, dass gemäß der Neunten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (9. CoBeLVO) und in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises das Binsfeld und alle öffentlich zugänglichen, unbewirtschafteten Gewässer ohne Betreiber*innen auf Speyerer Gemarkung wieder geöffnet werden.
Es gilt das entsprechende Hygienekonzept des Landes für Badegewässer, wonach das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung folgende Maßnahmen vorsehen: Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist einzuhalten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft. Im Wasser ist ein Mindestabstand von 3 Metern pro Person einzuhalten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft.
Die Stadtverwaltung wird entsprechende Hinweisschilder an den Badegewässern anbringen und die Einhaltung der Maßnahmen wie immer überprüfen. (Foto: spi)