"Ich freue mich über die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, nicht zuletzt, weil ich schon länger bemängelt habe, dass die Kommunen für zu viele Pflichtaufgaben zu wenig Geld vom Land erhalten. Das führt letztlich dazu, dass die Gebietskörperschaften immer tiefer in eine Schuldenspirale geraten.
Um diese Entwicklung abzufedern, müssen strenge Sparmaßnahmen eingehalten werden, die uns letztlich unsere Gestaltungsfähigkeit kosten und die dazu führen, dass an den freiwilligen Leistungen, die die Lebensqualität in unseren Städten maßgeblich steigern, gespart werden muss. Daher ist es wichtig, dass die wachsenden übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben auch auskömmlich durch das Land finanziert werden und dass wir allgemeine Zuweisungen erhalten, mit denen wir vor Ort eigene Schwerpunkte setzen können", führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. "Das heutige Urteil ist eine Chance dafür, dass über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes bis spätestens 1. Januar 2023 endlich ein fairer Verteilerschlüssel erreicht wird, der uns Kommunen den Rücken stärkt und unsere Handlungs- und Investitionsfähigkeit sichert", so Seiler weiter.