Im Zusammenhang mit dem von der Stadtverwaltung geplanten Neubau der Kita "Kastanienweg" in Speyer Nord scheint es weitere Ungereimtheiten zu geben. Dem SPD-Ortsverein Nord ist aufgefallen, dass im Bereich des vorgesehenen Baugeländes für das Areal im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.008 "Speyer Nord II – Neufassung", ein öffentlicher Spielplatz ausgewiesen ist, kein Baugelände.

"Auf diese Tatsache wurde aber im Zuge der Beschlussfassung zur dortigen Neuerrichtung der Kita Regenbogen seitens der Verwaltung weder hingewiesen noch dies erörtert. Insofern ist die Beschlussfassung auf Grund falscher Tatsachen erfolgt", so die Sozialdemokraten in einer Medieninformation. Eine Änderung des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes sei weder diskutiert noch beschlossen worden. Die Ausweisung als öffentliche Grünfläche sei gemäß des Bebauungsplans nicht flächenmäßig beschränkt (auch nicht teilweise), sondern beziehe sich ausdrücklich auf die gesamte Freifläche zwischen den bestehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden/Hochhaus bis zum Kastanienweg.
"Somit besteht hier kein Baurecht", so die Nord-SPD. Es wurde ein Fragenkatalog erstellt, den die SPD-Stadtratsfraktion in der nächsten Ratssitzung einbringen und beantworten lassen soll:
1.) Ist gem. dem rechtskräftigen B-Plan wie oben geschildert, die Freifläche zwischen den Gebäuden und dem Kastanienweg als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen?
2.) Wenn ja, warum wurde auf diese Tatsache seitens der Verwaltung in den erfolgten Beratungen nicht hingewiesen?
3.) Ist aus vorgenannten Gründen auf dem vorgesehenen Gelände für den Neubau der KITA Regenbogen überhaupt Baurecht gegeben?
Der Spielplatz wurde bereits vielfach als absolut notwendige Spielplatzfläche für Kinder und Jugendliche im Wohnumfeld bezeichnet und wurde auch als solcher genutzt. An dieser Stelle verweisen wir auch auf eine Stellungnahme von Diplom-Forstwirt Volker Ziesling, in der er auch auf die ökologische Bedeutung der Flächen für das Stadtklima verweist
Hierzu folgende Fragen:
4.) Warum soll hier ein öffentlicher Spielplatz unseren Kindern nunmehr entzogen werden und als Baufläche genutzt werden, ohne Rechtsgrundlage gem. den Festsetzungen des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 008?
5.) Warum werden zwingende Stadtratsbeschlüsse (Klima-Notstand) nicht beachtet und die Gremien nicht ausreichend informiert? Ist nicht gerade auch bei Bauvorhaben der Stadt die Einhaltung der Beschlüsse zwingend geboten?
6.) Wie will die Stadt künftig auf die Einhaltung der Beschlüsse bei Privatleuten drängen, wenn bei eigenen Vorhaben gerade dies nicht erfolgt?
Die textlichen Festlegungen zum Bebauungsplan Nr. 008 schreiben zudem ausdrücklich unter Punkt 6 vor, dass straßenseitige Einfriedungen bei den Blockbebauungen nicht zulässig sind. Im Innenbereich ist eine Einfriedigung demnach wohl nicht zulässig. Dies lässt zumindest erhebliche Fragen zu einer sachgerechten Einfriedigung offen, die bisher nicht angesprochen wurden und zumindest geklärt werden müssen.
Hierzu folgende Fragen:
7.) Waren diese Festsetzungen des B-Planes der Verwaltung bekannt?
8.) Warum erfolgte seitens der Verwaltung die Wahl dieses Grundstückes für den Neubau obwohl hier mehrfach gegen die Festsetzungen des rechtsverbindlichen B-Planes verstoßen werden müsste?
9.) Warum wurden all diese Unstimmigkeiten nicht rechtzeitig vor dem Stadtratsbeschluss, im Bauausschuss als dafür zuständigem Gremium beraten?
"Aus den oben angeführten Gründen wurde der Stadtratsbeschluss zur Bebauung des Geländes am Kastanienweg mit einer Kita unter fragwürdigen, nicht erörterten und falschen Voraussetzungen getroffen.
In Anbetracht all dieser Fragen ist die gesamte Angelegenheit in den jeweiligen Fachgremien erneut – nunmehr sachgerecht – zu beraten und der erfolgte Stadtratsbeschluss zunächst bis zur Klärung auszusetzen. Gegebenenfalls ist, wie von OB Stefanie Seiler bereits hingewiesen wurde, der Beschluss durch einen Änderungsbeschluss neu zu fassen", so das Fazit.