Da die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Speyer weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 17. April 2021 bis einschließlich 25. April 2021 verlängert. "Leider haben wir weiterhin eine tendenziell steigende Inzidenz, was sicherlich nicht zuletzt an den Nachwirkungen der Osterfeiertage liegt.
Um den Wert zu senken und letztlich zu stabilisieren und damit unser Gesundheitssystem zu entlasten, müssen wir an den bisherigen Regelungen festhalten. Parallel müssen wir auf eine ausgereifte Teststrategie, eine stringente Kontaktnachverfolgung und auf die Impfkampagne setzen, die dringend Fahrt aufnehmen muss", schlussfolgert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen. Ergänzt wurde lediglich ein Passus unter Ziffer 16, der vollständig geimpfte Personen, die keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion zeigen, von der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe entbindet.
Lockerungen sind erst möglich, wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage stabil unter dem Wert 100 liegt.