Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass zum nächsten Zeitpunkt die Allgemeinverfügung der Stadt um einen Passus bzgl. der Bildung von Infektions-Clustern und deren Einbeziehung in die Inzidenzberechnung erweitert werden soll. Dabei soll sich auf §23 der aktuellen CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz berufen und zum Einvernehmen an das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (MSAGD) geschickt werden.
Demzufolge kann in besonderen atypischen Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Infektionsgeschehen vollständig eingrenzbar ist, im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium auch eine abweichende Allgemeinverfügung erlassen werden.
"Eine Clusterbildung wie sie aktuell in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende nachgewiesen ist, ist nach dem Dafürhalten der Stadtverwaltung eindeutig einem solchen atypischen Ausnahmefall zuzuordnen.
Wie wir in inzwischen klarstellen konnten, fließt die Zahl der Bewohner*innen der Afa zwar in die Einwohnerstatistik der Stadt Speyer ein, dennoch hat bei einem Ausbruch an Infektionen mit dem Coronavirus in der Einrichtung die Einbeziehung eines solchen Clusters in die Fallzahlenstatistik einen unmittelbaren Einfluss auf die Inzidenzberechnung. Eine Vorgehensweise, die diesen Umstand nicht berücksichtigt, sollte daher unbedingt kritisch hinterfragt und dementsprechend angepasst werden", betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.