Am Dienstag, 10. August und Mittwoch, 11. August 2021 hatten die beiden Bürgerbüros in der der Maximilianstraße und der Industriestraße nach der coronabedingten Schließung für den Publikumsverkehr zum ersten Mal wieder testweise ohne Termine für die Bürgerschaft geöffnet. Das Angebot einer Vorsprache ohne Termin wurde gut angenommen.

Bei beiden Bürgerbüros standen bereits vor der Öffnung um 7:30 Uhr Wartende vor der Tür, zum Teil schon über 45 Minuten vor der regulären Öffnungszeit.
Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Bürgerbüros, die mit ihrem Einsatz das Angebot einer Vorsprache ohne Termin in der Urlaubszeit ermöglicht haben. Wir konnten damit wichtige Erfahrungswerte für eine nicht-termingebundene Öffnung der Bürgerbüros unter Pandemiebedingungen sammeln“, führt die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann aus.
Im Bürgerbüro Maximilianstraße sprachen durchgehend Bürger*innen vor, es entstanden aber keine Warteschlangen. Insgesamt kamen mehr Personen, als an einem durchschnittlichen Dienstag und Mittwoch in Zeiten vor der Pandemie.
Im Bürgerbüro Industriestraße kam es vor allem am Dienstag zu längeren Wartezeiten. Am Mittwoch fiel das Besucheraufkommen und damit auch die Wartezeit etwas geringer aus.
Die beiden Bürgerbüros haben auch weiterhin testweise dienstags und mittwochs ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Geöffnet ist dienstags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die testweise Öffnung ohne Termin nicht für die Führerscheinstelle gilt, die sich in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros Industriestraße befindet.
Für die Führerscheinstelle ist weiterhin an allen Tagen eine Terminvereinbarung notwendig (online, per Email, telefonisch).
Bürger*innen, die bereits einen Termin vereinbart haben, diesen aber nicht mehr brauchen, weil sie zum Beispiel bereits an den Tagen ohne Terminvereinbarung bedient werden konnten, werden gebeten, ihre Termine rechtzeitig abzusagen, damit diese an andere Bürger*innen vergeben werden können.