Von Klaus Stein
Mehr Planungs- und Rechtssicherheit soll der neu geregelte §26 des Polizeigesetzes Rheinland-Pfalz (POG) sowohl für Veranstalter als auch für die Genehmigungsbehörden geben, meinte der Speyerer Sicherheitskoordinator Christian Kölsch bei einem Mediengespräch, bei dem der die neuen Regelungen vorstellte.
Demnach müssen Veranstalter von Großveranstaltungen spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept vorlegen und einen Ordnungsdienst (§34aGewO) vorsehen.
Nachdem eine Großveranstaltung angemeldet wurde, richtet die Genehmigungsbehörde ein Koordinierungsgremium ein, in dem alle Behörden oder Stellen, deren fachliche Belange wesentlich berührt sind, vertreten seien sollen. Als Großveranstaltungen definiert werden wahrscheinlich solche mit 15.000 Personen zeitgleich oder 30.000 an einem Tag.
Kölsch betonte, dass Feste in den Stadtteilen davon nicht betroffen seien.
In Speyer seien davon neben beiden Messen und dem Weihnachtsmarkt, für die es Sicherheitskonzepte gebe, noch das Brezelfest und das Altstadtfest. Für Letztgenannte müssten Sicherheitskonzepte erarbeitet werden, was nach Aussage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler durchaus eine Herausforderung sei vor allen mit Blick auf das Altstadtfest. Sie warnte zwar vor Überregulierung, nannte die Neuregelung aber als hilfreich, denn Unklarheiten und damit Streitpunkte seien für beide Seiten beseitigt.
Veranstalter können online prüfen, ob es sich um eine Großveranstaltung handelt.
Wie bisher auch, müssen auch kleinere Veranstaltungen bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Dass sich kaum noch jemand impfen lasse, darüber informierte Katastrophenexperte Peter Eymann. Ganz offensichtlich seien viele der Meinung, die Pandemie sei vorüber. Allerdings sei mit einem Aufflammen im Herbst wieder zu rechnen. Deshalb apellierte die Oberbürgermeisterin erneut, sich impfen zu lassen.