Am 15. Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme verabschiedet, die ab 1. März 2023 greifen sollen. Mit den Preisbremsen will die Bundesregierung schnell und wirksam Haushaltskunden, Gewerbe und Industrie bei den Energiekosten entlasten.

Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar.
Auch bei den Stadtwerken Speyer (SWS) läuft die Umsetzung der Energiepreisbremsen auf Hochtouren und ist eine Mammutaufgabe. "Wir arbeiten seit Monaten gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister an einer fristgerechten Umsetzung. Alle Kundinnen und Kunden werden ihre finanzielle
Entlastung erhalten", betont Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der SWS. Mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen haben Energieversorger deutschlandweit und somit auch die SWS kurzfristig eine staatliche Aufgabe übernommen, denn soziale Entlastungen und Hilfen für Unternehmen sind eine hoheitliche Angelegenheit. "Die Aufgabe ist komplex und die Umsetzungsfrist sehr knapp. Bei der Umsetzung und Anpassung unseres Abrechnungssystems sind wir auf unseren IT-Dienstleister, dessen Know-how und Kapazitäten angewiesen", erläutert Bühring.
"Am Freitag haben wir erfahren, dass es zu Verspätungen bei der Auslieferung der Software kommen wird, was zur Folge hat, dass die exakten Entlastungshöhen erstmals zum 1. April verrechnet werden können. Mit einer Verzögerung über den 1. April hinaus ist im Moment nicht zu rechnen", informiert Bühring weiter. "Niemandem geht Geld verloren", versichert der Geschäftsführer und macht deutlich: "Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Haushalte und Gewerbebetriebe nichts tun. Das Prozedere läuft für sie automatisch. Zum 1. April werden dann auch die Verbräuche der Monate Januar, Februar und März 2023 berücksichtigt. Danach erfolgt die Entlastung monatlich bei ihrem Abschlag."
Der Sachverhalt ist sehr umfangreich. Mit der Lieferung des Abrechnungsprogramms ist es nicht getan. Für dessen Anpassung müssen individuelle Lösungen gefunden werden: "Zahlreiche Tarifkonstellationen und viele Ausnahmefälle sind zu beachten. Das ist nicht nur für uns Energieversorger eine große Herausforderung, sondern insbesondere auch für unsere IT-Dienstleister", untermauert Bühring und sagt zur Anzahl der betroffenen Haushalte: "Alle Kundinnen und Kunden, die einen Erdgas-Sondervertrag abgeschlossen haben und der überwiegende Teil der Strom-Sonderverträge liegen unterhalb der Preisbremsen. Sie profitieren generell von günstigeren Konditionen. Die von den Energiepreisbremsen betroffenen Haushalte und Gewerbebetriebe erhalten im März Post von den SWS mit ausführlichen Erläuterungen und vertragsindividuellen Berechnungen."
Die Regelungen der Energiepreisbremsen gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere vier Monate bis 30. April 2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Preisbremsen gilt für den gesamten Energieverbrauch wieder der aktuelle Vertragspreis.
Weitere Informationen zu den Preisbremsen und deren Umsetzung sind zu finden unter: www.stadtwerke-speyer.de/energiepreisbremsen. Mit dem Entlastungsrechner können Beträge direkt unter www.stadtwerke-speyer.de/energiepreisbremsenrechner individuell ermittelt werden.