In einem offenen Brief wendet sich die Bundeswehr an die Speyerer Bevölkerung und bittet um Verständnis, dass der Wald nahe der Stadt ab 1. April als Übungsgelände genutzt wird. 

"Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Aufgrund der geänderten politischen Situation und der damit einhergehenden veränderten Sicherheitslage in Europa nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 nimmt die Bedeutung von Ausbildungsvorhaben und Übungen für die Bundeswehr und alliierte Streitkräfte stetig zu. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf den Standortübungsplatz und den Pionierübungsplatz Speyer, auf denen zukünftig wieder vermehrt Truppenübungen stattfinden werden.
Um, auch vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten und Jahren zu beobachtenden überhand nehmenden Nutzung der Übungsplätze durch die Bevölkerung, die mit dem Übungsbetrieb einhergehende potentielle Gefährdung der Bevölkerung zu minimieren, werden der Standortübungsplatz und der Pionierübungsplatz Speyer daher am 1. April 2023 zum Militärischen Sicherheitsbereich (MSB) erklärt.
Die damit geänderte Sicherheitseinstufung wirkt sich unmittelbar auf die Berechtigung zum Betreten der Plätze und die Konsequenzen bei unberechtigtem Zutritt aus.
Nicht berechtigt zum Zutritt sind fortan alle Personen, die
- nicht Teilnehmende des genehmigten Ausbildungs- und Übungsbetriebs sind,
- keine offiziellen Tätigkeiten im Zuge der Betreiberverpflichtung ausüben,
- keine Ausnahmegenehmigung oder -berechtigung des Standortältesten besitzen und vorweisen können.
Neben der Installation von (zusätzlichen) Flaggenmasten und Absperrungen werden zur Verdeutlichung und Begrenzung des Militärischen Sicherheitsbereiches neue Warntafeln durch die Bundeswehr aufgestellt.
Das unberechtigte Betreten des Militärischen Sicherheitsbereiches kann daher ab dem 1. April 2023 die Androhung / die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem „Gesetz
des unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen“ nach sich ziehen und wird darüber hinaus konsequent (straf-)rechtlich
verfolgt.
Militärischer Sicherheitsbereich Grenze des Standortübungsplatzes Schieß- und Übungsbestrieb Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Da der Umgang zwischen der Bundeswehr vor Ort und Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern in Speyer und Umgebung, im täglichen Miteinander ein so ausgesprochen guter ist, bin ich als Standortältester jedoch fest davon überzeugt, dass es solcher Maßnahmen nicht bedarf und bedanke mich bei dieser Gelegenheit für Ihr aller Verständnis.
Christoph Kück
Oberstleutnant und Standortältester Germersheim"