Im Zusammenhang mit dem Antrag von CDU, Grünen und Speyerer Wählergruppe, zwei zusätzliche Beigeordnetenpositionen zu schaffen, hat die Redaktion recherchiert, was das kosten würde. So ist die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete in einer Tabelle in der "Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter" (KomAEVO) geregelt. Sie ist abhängig von der Einwohnerzahl. Für Speyer gilt die Einstufung 40 - 60.000 Einwohner, das bedeutet 2.622 Euro monatlich, kann aber auch bis zu 10 Prozent höher ausfallen.

Hauptamtliche werden in Rheinland-Pfalz nach Landes-Besoldungsordnung bezahlt, also wie Beamte. Die Besoldungsgruppe, in die ein Amtsträger eingeordnet wird, richtet sich ebenfalls nach der Einwohnerzahl sowie dem Arbeitsaufwand.
So wird die 2. hauptamtliche Beigeordnetenstelle in einer Stadt der Größe Speyer nach der aktuellen Besoldungstabelle in A16 (etwa 7.000 Euro) oder B2 (7575 Euro) eingestuft.
1. Beigeordnete und Oberbürgremeister werden jeweils eine Stufe höher eingruppiert.
Wir reden also von etwa 120.000 Euro zuzüglich Lohnnebenkosten, Sekretariate und Büros. (ks)