Die Stadtwerke Speyer (SWS) senken die Preise für Strom und Erdgas zum 1. Januar 2024 deutlich. "Möglich machen dies gefallene Energiepreise an den Großhandelsmärkten, die sich nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wieder stabilisiert haben", sagt SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring und führt weiter aus:
"Dank unserer nachhaltigen Beschaffungsstrategie können wir die Vorteile im Energieeinkauf zum 1. Januar an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben."
Der Preis in der Grundversorgung Strom fällt für Haushaltskunden (ab einem Jahresverbrauch von 492 Kilowattstunden (kWh)) ab 1. Januar konkret um 5,93 Cent (ct)/kWh auf 36,32 ct/kWh. Der jährliche Grundpreis erhöht sich aufgrund gestiegener Netzentgelte um 11,90 Euro, was durch die sinkenden Arbeitspreise beim Gesamtpreis mehr als kompensiert werden kann. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.000 kWh macht die Senkung 165,89 Euro im Jahr aus. Für Erdgaskunden in der Grundversorgung reduziert sich der Arbeitspreis um 1,36 ct/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh sinkt der Arbeitspreis von 13,30 ct/kWh auf 11,94 ct/kWh. Der jährliche Grundpreis steigt aufgrund höherer Netzentgelte minimal – um 1,84 Euro – an. Die Entlastung beträgt bei einem Durchschnittsverbrauch von 18.000 kWh 242,76 Euro im Jahr.
Alle Haushalte und Gewerbebetriebe, die einen Erdgas- oder Stromsondervertrag abgeschlossen haben, liegen unterhalb der Preise für die Grundversorgung. "Für die Sonderverträge weicht die Senkung der Strom- und Erdgaspreise je nach Tarif ab, sie bewegt sich aber in einer ähnlichen Größenordnung wie bei der Grundversorgung", erklärt Wolfgang Bühring und weist darauf hin, dass Briefe mit individuellen Erläuterungen zu den jeweiligen Verträgen in dieser Woche an alle Kundinnen und Kunden verschickt werden.
"Die Preissenkung ist eine gute Nachricht für unsere Kundschaft", betont der SWS-Geschäftsführer. Im neuen Jahr müsse aber mit Kostenveränderungen für die Gasspeicherumlage und die CO2-Abgabe gerechnet werden. Dazu seien zwei große Themen noch offen: Steigt die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum Jahreswechsel wieder von 7 auf 19 Prozent und fallen die Preisbremsen zum Januar oder April weg? "Bei allen Preiskomponenten geht es um gesetzliche Entscheidungen, die die Stadtwerke nicht beeinflussen können", äußert sich Wolfgang Bühring zu den ungeklärten Punkten.
Der Steuersatz für Erdgas wurde vorübergehend reduziert, um Erdgas nach dem russischen Angriff auf die Ukraine kostengünstiger zu gestalten. Nun ist geplant, diese Sonderregelung drei Monate früher als ursprünglich geplant, nämlich zum Jahreswechsel, auslaufen zu lassen. Die Energiepreisbremsen sind bis Ende des Jahres befristet. Die Bundesregierung plant jedoch, diese Regulierungen unter geänderten Bedingungen zu verlängern, was bei Energieversorgern auf heftige Kritik stößt. Dazu erklärt Wolfgang Bühring: "Die beabsichtigte Verordnung soll erst Mitte Dezember verabschiedet werden und in Kraft treten. Das würde uns Stadtwerken lediglich zwei Wochen Zeit für die Umsetzung geben". Die Frist bis zum 31. Dezember wäre zu knapp, um die erforderlichen Abrechnungsprozesse anzupassen, macht der SWS-Chef deutlich und betont final: "Wir freuen uns, dass unsere Preise für Sonderverträge bei Haushalten und Gewerbe 2024 unter den Preisbremsen bei Strom und Erdgas liegen; in der Grundversorgung zum überwiegenden Teil. Wir übernehmen die Verantwortung als kommunales Versorgungsunternehmen, unseren Kundinnen und Kunden auch in schwierigen Zeiten faire Preise zu bieten." (Foto: Fotalia)