Von Klaus Stein
"Es war keine so ganz glückliche Rolle der Stadt", sagte der Speyerer Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Stricker bei seiner Urteilsbegründung am Ende der Verhandlung am Freitagvormittag. Verhandlungsgegenstand war ein Bußgeld der Stadt in Höhe von 4.000 Euro gegen den Athletenverein 1903 Speyer e.V. (AV 03) wegen "Verstoß gegen die Landesbauordnung" beim Neubau einer Athletikhalle (wir berichteten).
Der Verein hatte dagegen Widerspruch eingelegt, da die 4.000 Euro zu hoch seien. Da der Verstoß unstrittig war, blieb es bei einem Bußgeld, allerdings nur noch in Höhe von 600 Euro. "Die Beweisaufnahme hat unwiderlegbar die Angaben des AV 03 bestätigt", so Stricker, ein höheres Bußgeld halte er für nicht gerechtfertigt. Vereinsvorsitzender Jörg Schanninger hatte zu Protokoll gegeben, dass es immer den Austausch mit dem Bauamt gegeben habe und alles abgesprochen gewesen sei. Auch das ursprünglich im Raum gestandene Bußgeld von 150 Euro bestätigte sich durch die Aussage von Jürgen Borger, Abteilungsleiter der Bauaufsicht. Borger legte dar, dass alle Änderungen gegenüber der ursprünglichen Baugenehmigung genehmigungsfähig gewesen seien und auch ausnahmslos genehmigt wurden. Insbesondere auch die geänderte Bauweise mit Stahlträger anstatt gemauert sowie die beiden Sportler-Appartements. Das sei vor Baubeginn besprochen und ihm bekannt gewesen und durchaus üblich, dass der Bauherr trotzdem anfangen könne, obwohl ein Ergänzungs-Bauantrag (Tektur) notwendig sei. Dass der Bau etwas kleiner wurde als ursprünglich geplant begründete Jörg Schanninger mit Rücksicht auf die angrenzenden Bäume. Die Frage. ob ein finanzieller Vorteil durch die Änderungen entstanden sei, beantwortete Schanninger mit nein. Es hätten sich die Baukosten sogar um über 200.000 Euro verteuert, weshalb der Verein weitere Kredite aufnehmen musste.
Erhellend auch die Antwort Borgers auf die Frage, warum das ursprünglich moderate Bußgeld so exorbitant erhöht worden sei, obwohl doch laut Aussage der juristischen Vertreterin der Stadt, Sandra Böhm, die Höhe eines Ordnungsgeldes aufgrund der Empfehlung der Fachabteilung, also Borger, festgelegt werde. "Nachdem es zu einem Politikum geworden war wollten wir Gleichbehandlung mit anderen Bauträgern", so der Bauaufsichtsleiter.
Einige Erinnerungslücken hatte Mathias Hertz, Sachbearbeiter im Bauamt. Zwar konnte er sich an Gesprächsrunden zwischen der Verwaltung und dem AV 03 erinnern, aber nicht richtig, wer daran teilnahm. Auch an die Absprache wegen des Bußgelds konnte er sich nur vage erinnern, es sei aber im dreistelligen Bereich gewesen. Allerdings beantwortete er die Frage des Richters, wer das Bauamt von Abweichungen der Baugenehmigung informierte, dass es wohl die Sportdezernentin Monika Kabs (CDU) gewesen sei. Woher die ihre Informationen hatte wisse er nicht.
Verteidiger Winfried Müller betonte in seinem Plädoyer den gemeinnützigen Zweck des Hallenbaus
"Ein gemeinnütziger Verein, der einen Bau auf eigene Kosten zu Zwecken nutzt, die den Bürger*innen der Stadt zugutekommen, kann nicht mit einem gewinnorientierten Bauträger gleichgesetzt werden" so dann auch die Urteilsbegründung.
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