Von Klaus Stein
Vor einigen Tagen hat speyer-info eine Meldung veröffentlicht, dass die Stadt Heidelberg sogenannte "Balkon-Solaranlagen" ab September mit bis zu 750 Euro fördert. Die Preise für solche Module liegen zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Was die Heidelberger machen wäre sicherlich auch ein Vorbild für Speyer und Beitrag zur Unabhängigkeit von Putin.

Solche Anlagen sind vorgefertigte Module, die am Balkongeländer befestigt werden. Bereits vor einiger Zeit haben wir bei den Stadtwerken Speyer (SWS) nachgefragt, wie die Modalitäten beim Betrieb einer solchen Anlage sind und was alles beachtet werden muss, wenn man sich solch einen Sonnenstom-Erzeuger an seinen Balkon hängen will. Das können auch Mieter. Allerdings sollten sie keine Solaranlage auf dem Balkon betreiben, ohne den Vermieter darüber informiert haben.
"Steckerfertige Erzeugungsanlagen sind nicht genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber. Diese müssen jedoch beim Netzbetreiber angezeigt werden", so SWS-Pressesprechern Sonja Daum. "Wird eine Einspeisevergütung gewünscht, ist ein Stromzähler zu installieren, der die Einspeisung und den Bezug messen kann. In jedem Fall ist zu prüfen, ob der bestehende Stromzähler ausgetauscht werden muss. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn sich der Stromzähler bei einer Einspeisung ins öffentliche Netz zurück drehen könnte. Wird an der Zählerverteilung keine Änderung vorgenommen und muss lediglich ein Tausch erfolgen, fallen für den Anlagenbetreiber keine Kosten an. Wird die Zählerverteilung jedoch durch ein Elektroinstallationsunternehmen verändert, muss sie vom Netzbetreiber neu abgenommen werden. Hierfür fallen Kosten von derzeit 69 Euro netto an.
Wünscht der Betreiber einer steckerfertigen Anlage ausdrücklich eine Annahme durch den Netzbetreiber, verlangen wir eine Inbetriebsetzungspauschale von derzeit 103,50 Euro.
Für den Anschluss der steckerfertigen Erzeugungsanlage wird eine besondere Energiesteckdose benötigt. Die wird von einem Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt", so Daum weiter.
Wir haben auch gefragt welche Regeln gelten, wenn eine solche Anlage mehr als 600 Watt Leistung hat? "Übersteigt die Leistung der steckerfertigen Anlagen die 600 Watt-Leistungsgrenze, ist das reguläre Verfahren zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen anzuwenden." Ansonsten würden die Vorschriften wie für alle solche Anlagen gelten.
Eine weitere Frage lautete: Was muss beachtet werden, wenn eine Balkon-Solaranlage eine Erweiterung einer bereits bestehenden Dachanlage werden soll?
"Vereinfachte Anmeldeverfahren gelten nur für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis zu einer maximalen Scheinleistung von <= 600 va. Übersteigt die installierte Leistung der Anlagen beispielsweise durch Parallelbetrieb mehrerer Module oder Parallelbetrieb mit einer regulären Photovoltaik-Anlage die 600 Watt-Leistungsgrenze, ist das reguläre Verfahren zur Anmeldung anzuwenden." (Foto: ks)